Haupinhalt

Bemerkungen zum Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025: Medienmitteilung

18. März 2025

Heute hat der Kanton den Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025 präsentiert. Der GPV nimmt den Bericht mit den folgenden Bemerkungen zur Kenntnis und wird sich unverändert in den genannten Themen für die Interessen der Gemeinden einsetzen. Er erwartet, dass ihm ein entsprechendes Mitwirkungsrecht eingeräumt wird.

Der vorliegende Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht ist sehr umfassend. Nebst dem Blick auf die Berichtsperiode sind daraus auch durchaus relevante Hinweise auf die künftige Entwicklung abzulesen.

Es wird festgestellt, dass die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Verwaltungen gross bis sehr gross ist und auch die Zusammenarbeit mit dem Kanton als gut bewertet wird. Das freut uns.

Die Gemeindeautonomie wird von kleineren Gemeinden kritischer gesehen als von grösseren Gemeinden. Eine Umfrage unter den Exekutiven der Gemeinden zur Ergänzung des Bildes wäre wertvoll und wünschenswert.

Augenfällig ist das Wachstum des Kantons. In der Berichtsperiode waren es 4.2 Prozent im Kanton, wobei Winterthur mit 5.4 Prozent und Zürich mit 3.2 Prozent zu Buche schlagen. Auch das Thema «Wachstum 2050» wird angesprochen. 2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner sollen im Jahr 2050 im Kanton Zürich leben – eine Aussicht, die Chance und Herausforderung zugleich ist. Konkret werden Investitionen in die Infrastruktur unausweichlich die Folge solcher Entwicklungsperspektiven sein – Investitionen, die nicht nur den Kanton betreffen werden, wie die Ausführungen im Bericht fälschlicherweise andeuten.

Beim Wirksamkeitsbericht geht es aber insbesondere um die Finanzen. Folgende Punkte springen dabei ins Auge:

  • Der Finanzausgleich funktioniert grundsätzlich und leistet einen wichtigen Beitrag zur Annäherung der Steuerfüsse in den Gemeinden.
  • Bei den Gemeinden fallen die Kostensteigerungen bei den Themen Bildung, Soziale Sicherheit und Gesundheit auf, die auch immer wieder vom GPV thematisiert werden im Bemühen, hier für die Gemeinden Verbesserungen zu erreichen.
  • Der Wohlstand steigt in den finanzstarken Gemeinden stärker als in den finanzschwachen Gemeinden. Nur noch eine Gemeinde muss den individuellen Sonderlastenausgleich in Anspruch nehmen.
  • Bei den Städten mit Zentrumslastenausgleich zeigt sich, dass die Steuerkraft der Stadt Zürich durchschnittlich stärker wächst als das kantonale Mittel. Dadurch sinkt der Nettobetrag zwischen Zentrumslastenbeitrag und Ressourcenabschöpfung von ursprünglich 120 Mio. Franken in der Tendenz zugunsten der Stadt, und die Stadt wurde bereits zwei Mal zur Nettozahlerin.

Was besonders auffällt:

  • Der Regierungsrat bildet ab, was heute im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bekannt wurde: die Abschöpfung von Grundstückgewinnsteuern von 25 Prozent durch den Kanton. Es ist schon jetzt klar, dass die Gemeinden damit nicht einverstanden sind (siehe auch unsere heutige Medienmitteilung zur Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuer). Ein wichtiger Ertragspfeiler würde dadurch geschwächt, und die Auswirkungen auf den Finanzausgleich wären offensichtlich.
  • Der Regierungsrat beabsichtigt, den Finanzausgleich zu überprüfen. Der Aufwandtransfer an den Kanton und die Frage des Zentrumslastenausgleiches sind Teil der Begründung. Dagegen wehrt sich der GPV nicht. Er hält aber fest, dass es bislang das Paradigma des Kantons war, nicht über den Finanzausgleich als Ganzes nachzudenken, sondern dass der Kanton bei einzelnen Gesetzesvorlagen bereit war, den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden zur Diskussion zu stellen. Die Gemeinden haben in diesem Zusammenhang die Aufforderung wahrgenommen und sich entsprechend erfolgreich für ihre Anliegen eingesetzt.
  • Der Regierungsrat schreibt, dass bei der Aufgabenteilung dort, wo Verschiebungen stattfinden, diese zu einer Verschiebung zum Kanton führen. Für die Gemeinden sind Verschiebungen nach dem Motto «wer zahlt, der befiehlt» ein ständiges Thema. Entsprechende Änderungen gab es beim Verkehr und bei den Zusatzleistungen oder bei der ergänzenden Hilfe zur Erziehung. Ungleichgewichte sind beispielsweise im Gesundheitswesen (Normdefizitfinanzierung u.a.) oder bei der Bildung im Volksschulbereich festzustellen.

Der GPV nimmt den Bericht zur Kenntnis und wird sich unverändert in den genannten Themen für die Interessen der Gemeinden einsetzen. Er erwartet, dass ihm ein entsprechendes Mitwirkungsrecht eingeräumt wird.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61

 

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Medienmitteilung Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025 (PDF, 66.14 kB) Download 0 Medienmitteilung Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025