Haupinhalt

Gemeinden lehnen Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuern durch Kanton ab: Medienmitteilung

18. März 2025

Im Kanton Zürich kommen die Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer den Gemeinden zu. Dies soll sich gemäss den Plänen des Regierungsrates ändern: Er legt eine Vorlage vor, bei deren Annahme der Kanton einen pauschalen Prozentanteil an den Grundstückgewinnsteuererträgen von 25 Prozent erhalten würde. Die Gemeinden wehren sich dagegen, weil in den kommenden Jahren die kommunalen Infrastrukturkosten und -investitionen aufgrund des Bevölkerungswachstums steigen werden. Ist deren Finanzierung – auch aufgrund wegfallender Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer – nicht möglich, werden die Gemeinden die Steuern erhöhen müssen.

Eine 25-prozentige Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuern durch den Kanton entspricht rund 300 Mio. Franken. Fehlen diese den Gemeinden, können sie diese Einbusse aufgrund der kommenden Infrastrukturkosten und -investitionen, bedingt durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum, nicht kompensieren. Steuererhöhungen werden die Folge sein, da die mit dem Wachstum verbundenen Kosten die Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer bei weitem übersteigen.

Die vom Kanton vorgebrachten Argumente für eine Aufteilung der Grundstückgewinnsteuererträge zwischen ihm und den Gemeinden vermögen die Gemeinden aus den folgenden Gründen nicht zu überzeugen:

Die Gemeinden sind genauso wie der Kanton selbst von den steigenden Bodenpreisen und der Bauteuerung betroffen. Die Bodenpreise steigen flächendeckend und nicht nur in den Zentren, was wiederum Ausdruck der grossen Attraktivität des Kantons ist. Jedoch leisten nicht nur der Kanton, sondern auch die Gemeinden mit ihren Investitionen einen massgeblichen Beitrag zu dieser Attraktivität. Nebst den zu erwartenden steigenden Infrastrukturkosten und -investitionen sei an die kommunalen Beiträge in den Bereichen Bildung, Soziale Sicherheit und Gesundheit erinnert (siehe Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025). Zum Beispiel werden auch die Kosten im gesamten Volksschulbereich von den Gemeinden gestemmt, was in anderen Kantonen so nicht der Fall ist.

Die geplante Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuer durch den Kanton hätte auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich: Jene Gemeinden, welche durch ihre Einzahlungen den Finanzausgleich massiv finanzieren, bestreiten einen bedeutenden Teil ihres Gemeindehaushaltes aus den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer. Entsprechend führt ein Wegfallen der Steuer dazu, dass weniger Mittel in den Finanzausgleich fliessen und sowohl bei den Zahler- als auch bei den Empfängergemeinden höhere Steuern zu erwarten sind.

Die Gemeinden lehnen einseitige Ertragsverschiebungen ab, ohne dass sich die Aufgabenteilung ändert. Sie sehen deshalb keine Gründe, dass sich der Kanton neu an den Grundstückgewinnsteuererträgen beteiligt. Die Gemeinden lehnen die vorgesehene Abschöpfung von 25 Prozent durch den Kanton klar ab.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61

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Medienmitteilung Grundstückgewinnsteuer Anteil Kanton (PDF, 60.69 kB) Download 0 Medienmitteilung Grundstückgewinnsteuer Anteil Kanton