https://www.gpvzh.ch/de/vorstellung/selbstverstaendnis/
30.10.2024 21:32:46
Selbstverständnis des Verbandes der Gemeindepräsidien des Kantons ZürichDer GPV will die gemeinsamen Interessen der Zürcher Gemeinden wahren und fördern. Er versteht sich als Interessenvertretung der Zürcher Gemeinden gegenüber dem Kanton Zürich. Dabei pflegt er eine Politik des direkten Kontakts mit den kantonalen Gremien. Der Kanton Zürich ist politisch in 160 Gemeinden eingeteilt. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, kurz GPV ZH, schliesst die 160 Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeindeexekutiven im Kanton Zürich zusammen. Gemäss Verbandsstatuten bezweckt der Kantonalverband die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen der zürcherischen Gemeinden und die Behandlung von Fragen der Gemeindeorganisation und Gemeindeverwaltung. Es wird Wert darauf gelegt, dass der Verband klare politische Statements abgibt, die die Kernanliegen der Gemeinden betreffen. Der Leitende Ausschuss (LA), der sich aus 14 Mitgliedern zusammensetzt, ist das Leitungsgremium des GPV. Jede Bezirkssektion bestimmt ihre Vertreterin oder ihren Vertreter im Leitenden Ausschuss. Die Mitglieder des LA bringen viele Impulse, Fragen, Probleme, Anliegen aus ihren Bezirken in den LA ein. An dessen monatlichen Sitzungen werden aktuelle Geschäfte und Vernehmlassungen diskutiert, Informationen aus den Bezirkssektionen eingebracht und ein allgemeiner Gedankenaustausch zu aktuellen Themen gepflegt. Innerhalb des LA wird in Ressorts gearbeitet, die thematisch gegliedert sind. Dem LA steht eine Geschäftsstelle mit 120 Stellenprozenten zur Verfügung. Der GPV pflegt eine Politik des direkten Kontaktes mit der Kantonsregierung, mit den leitenden Angestellten der Direktionen sowie mit den kantonsrätlichen Kommissionen. Dabei wird nicht der Weg über die Medien gesucht, sondern die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Systembedingt vertreten der Kanton und die Gemeinden unterschiedliche Meinungen, insbesondere zur Aufgabenteilung zwischen diesen zwei Staatsebenen und zu deren Finanzierung. In diesem Spannungsfeld versteht sich der GPV als Sprachrohr und Interessenwahrer der Gemeinden. Er koordiniert und steuert diese Prozesse gegenüber dem Kanton. Die Bundesverfassung vom 18.4.1999 und die Zürcher Kantonsverfassung vom 27.2.2005 werteten die Rolle der Zürcher Gemeinden in den letzten Jahren stark auf (Stichworte: Gemeindeautonomie, Gemeindeverträglichkeitsprüfung). Der GPV wird vermehrt zu einer eigentlichen Lobby-Organisation der Gemeinden. Er bringt mit seinen Vernehmlassungen, Anfragen etc. sowie via seine Abgeordneten in Dutzenden von kantonalen Arbeitsgruppen die Interessen der Gemeinden ein. |