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«Abstimmung vom 24. November 2024: Gemeinden für die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS)»: Medienmitteilung

Der Leitende Ausschuss des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich hat die Ja-Parole zur Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheits leistungen (EFAS) gefasst. Alle Gesundheitsleistungen werden künftig solidarisch nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden, ungeachtet dessen, ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Die Verlagerung in den ambulanten Bereich wird beschleunigt und die koordinierte Versorgung gestärkt. Damit werden Fehlanreize im System behoben und unnötige Behandlungen vermieden.

Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Reform des Krankenversiche rungsgesetzes zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). Indem alle Leistungen der Krankenversicherung nach demselben Schlüssel finanziert werden sollen, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Behandlung in der Arztpraxis, Spitalübernach tungen oder um Pflegeleistungen in Heimen handelt, sollen Fehlanreize im Gesundheitswesen bekämpft und die Kosten für die Versicherten gesenkt werden. Der neue Kostenschlüssel sieht vor, dass die Krankenkassen immer 73,1 Prozent und die Kantone 26,9 Prozent übernehmen.

Mit dem Einbezug der Pflege ist ein wichtiges Anliegen der Gemeinden aufgenommen. Der GPV ist überzeugt, dass die gemeinsame Finanzierung der Leistungen auch ein gemeinsames Interesse an den Gesamtkosten zur Folge hat. Die Vorlage kann denn auch zu einer Senkung des Wachstums bei den Gesundheitskosten beitragen, ohne dass an der Qualität Abstriche vorgenommen werden müssen. Die einheitliche Finanzierung ist ein wichtiger Grundstein für die Ambulantisierung, bei der wir in der Schweiz einen grossen Nachholbedarf haben.

Dadurch, dass alle Gesundheitsleistungen inskünftig einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Altersheim erbracht werden, wird die koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert und damit gefördert. 

Aus Sicht der Gemeinden ist diese Reform der Finanzierung ein wichtiger Schritt hin zu einer integrierten Versorgung. Die Reform dient der Bevölkerung, bietet bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal (weniger Nachtschichten) und führt tendenziell zu einem geringeren Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Nach der Zustimmung ist eine rasche Umsetzung erforderlich.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV ZH, GP Gossau, 079 412 58 61

 



Datum der Neuigkeit 21. Okt. 2024