Umsetzung der Steuervorlage 17/STAF, zweiter Schritt: Gemeinden unterstützen mehrheitlich Vorlage, grössere Städte und Gemeinden lehnen Vorlage ab: MedienmitteilungDie Mehrzahl der Gemeinden unterstützt im Interesse eines volkswirtschaftlich prosperierenden Kantons die vorgesehene Erhöhung der Dividendenbesteuerung und die Senkung des Gewinnsteuersatzes. Die beiden Städte Zürich und Winterthur sowie weitere Gemeinden lehnen die Vorlage aufgrund der befürchteten Einnahmeausfälle ab. Der Regierungsrat setzt den zweiten Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (STAF II) wie angekündigt um. Eine teilweise Kompensation der Einnahmenausfälle der Städte und Gemeinden, wie sie der GPV gefordert hat, ist vorgesehen. Der GPV teilt die Sorge der grösseren Städte und Gemeinden, mit den in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen bedeutende Einnahmen zu verlieren, erwartet jedoch aufgrund der dynamischen Steuerentwicklung längerfristig einen gewissen Ausgleich. Im Interesse des Kantons, der sich im interkantonalen Steuerwettbewerb damit angemessen positionieren kann, wird der zweite Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 mehrheitlich unterstützt. Die beiden Städte Zürich und Winterthur und weitere Gemeinden lehnen die Vorlage jedoch ab. Sie sind der Ansicht, dass sich die damit verbundenen Ertragsausfälle nicht kompensieren lassen können und die prognostizierten dynamischen Auswirkungen dieser Reform, wenn überhaupt, erst verzögert eintreten werden. Bis dahin werden möglicherweise Einsparungen oder Einnahmeerhöhungen notwendig werden. Für die kantonale Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 (STAF II) schlägt der Regierungsrat durch entsprechende Anpassungen des Steuergesetzes die Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 60 Prozent und die Senkung des Gewinnsteuersatzes um einen Prozentpunkt von 7 auf 6 Prozent vor. Bei Städten und Gemeinden, die zahlreiche juristische Personen zu ihren Steuerzahlenden zählen, haben diese Änderungen Einnahmenausfälle zur Folge. Der GPV forderte deshalb als flankierende Massnahme eine Kompensation dieser Ausfälle, denn die prognostizierte Entwicklung der Steuereinnahmen wird kritisch beurteilt und dürfte erst verzögert einsetzen. Ebenfalls leicht dämpfend wirkt die Anpassung der Dividendenbesteuerung. Während der erste Schritt der Umsetzung der Steuervorlage 17 von deutlichen Kompensationszahlungen und der Anpassung des Finanzierungsschlüssels bei den Ergänzungsleistungen abgefedert wurde, wurde der aktuellen Forderung nur teilweise nachgekommen, indem der Regierungsrat während zwei Jahren je 20 Millionen Franken für die am stärksten belasteten Städte und Gemeinden bereitstellt. Die Kompensation, welche zwar im Vergleich zu den erwartenden Einnahmeausfällen zu tief ausfällt, ist umso wichtiger, da der GPV die Schätzungen in den Anhörungsunterlagen bezüglich des Einnahmenausfalls als zu tief angesehen hat. Nach Ansicht des GPV verfolgt der Kanton Zürich mit der vorgesehenen Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 eine kohärente Strategie, um sich im interkantonalen Steuerwettbewerb zu positionieren. Der GPV erachtet eine nachhaltig-attraktive Positionierung des Kantons im interkantonalen Steuerwettbewerb als ein wichtiges Element, um auch in Zukunft die volkswirtschaftliche Prosperität des Kantons sicherzustellen. Auch wenn für grössere Städte und Gemeinden damit ein Einnahmenausfall resultieren dürfte, wird im Interesse des Kantons die Steuervorlage mehrheitlich – aber insbesondere mit Ausnahme der Städte Zürich und Winterthur – unterstützt. Schliesslich werden in der Vorlage Ausführungen zur Auswirkung der OECD-Mindestbesteuerung gemacht. Der GPV hat zur Kenntnis genommen, dass der Kanton von keinen Mehreinnahmen ausgeht und entsprechend keine gesetzlichen Anpassungen vorsieht bzw. die Gemeinden an allfälligen Mehreinnahmen indirekt über den innerkantonalen Finanzausgleich beteiligt sind. Zur Idee eines Fonds für Standortmassnahmen äussert sich der GPV zu gegebener Zeit. Weitere Auskünfte Jörg Kündig, Präsident GPV ZH, GP Gossau, 079 412 58 61
Datum der Neuigkeit 23. Nov. 2023
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