«Gemeinden gegen mehr Bürokratie beim Strassenbau»: MedienmitteilungGemäss einem Beschluss des Kantonsrats von 2021 sollen die Gemeinden ihre Strassenbauprojekte generell vom Kanton genehmigen lassen. Dazu hat die Volkswirtschaftsdirektion einen Umsetzungsvorschlag von Ende März bis Ende Juni in die Vernehmlassung geschickt. Die Gemeinden lehnen den Vorschlag dezidiert ab. Sie befürchten einen unnötigen Mehraufwand für die Gemeinden, aber auch für den Kanton. Am 12. April 2021 beschloss der Zürcher Kantonsrat eine Änderung des Strassengesetzes. Ihr Zweck: Um Projekte für Gemeindestrassen festzusetzen, sollen die Gemeinden jeweils eine Genehmigung der zuständigen kantonalen Direktion beantragen. Dagegen legte die Stadt Zürich Beschwerde beim Bundesgericht ein (vgl. deren Medienmitteilung vom 27. August 2021). Diese ist noch hängig. Kreisschreiben zur Stellungnahme versandt Ende März 2022 stellte die Volkswirtschaftsdirektion den Zürcher Gemeinden einen Entwurf eines Kreisschreibens zu. Dieses zeigt auf, wie die beschlossene Änderung des Strassengesetzes vollzogen werden könnte. Die Gemeinden wurden zur Stellungnahme bis Ende Juni 2022 eingeladen. Aufwand für Gemeinden und Kanton würde steigen Die Gemeinden und der GPV sind besorgt über die Bürokratie, die die Umsetzung des Vorschlags auslösen würde. Auch unbedeutende Änderungen einer Strasse wie der Bau einer Mittelschutzinsel würden ein aufwendiges Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. Nicht nur bei den Gemeinden, sondern auch beim Kanton selbst. Unter anderem deshalb sind die Gemeinden und der GPV gegen den Vorschlag. Ausserdem sehen sie das Subsidiaritätsprinzip und die Gemeindeautonomie nicht eingehalten. Rechtsweg würde verlängert Ginge es nach dem Kreisschreiben, müsste ein- und dasselbe Strassenprojekt künftig vier Mal öffentlich aufgelegt werden: Zwei Mal im Rahmen der Mitwirkung gemäss Strassengesetz, einmal bei der koordinierten Publikation des kommunalen Festsetzungsbeschlusses und der kantonalen Genehmigungsverfügung sowie ein viertes Mal nach Eintritt der Rechtskraft der kantonalen Genehmigungsverfügung. Der mögliche Rechtsweg würde durch die Änderung demnach in die Länge gezogen. Ebenso die Planungsphase. Gemeinden postulieren umfassende Änderungen GPV und Gemeinden und Städte fordern die Volkswirtschaftsdirektion auf, das Kreisschreiben umfassend zu überarbeiten und zu verbessern. Insbesondere sind die genehmigungsbedürftigen Projekte auf ein bewältigbares und notwendiges Mass einzugrenzen. Das Genehmigungsverfahren ist zu vereinfachen. Es muss zusammen mit dem Einspracheverfahren mittels regierungsrätlicher Verordnung geregelt werden. Dem Subsidiaritätsprinzip und der Gemeindeautonomie ist nachzuleben. Weitere Auskünfte Jörg Kündig, Präsident GPV ZH, GP Gossau, 079 412 58 61 Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, 044 412 23 02 Stadträtin Christa Meier, Vorsteherin des Departements Bau der Stadt Winterthur,
Datum der Neuigkeit 24. Juni 2022
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