«Senkung der Aufnahmequote für Asylsuchende: Schritt in die richtige Richtung»: MedienmitteilungPer 1. Januar 2016 hat die kantonale Sicherheitsdirektion die Aufnahmequote für Asyl-suchende auf Grund der damaligen Flüchtlingswelle von 0.5 auf 0.7 Prozent erhöht. Diesen Schritt macht sie nun dank der normalisierten Situation per 1. März 2019 zur Hälfte rückgängig, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes. Später im Herbst - mutmasslich September - soll ein weiterer Schritt folgen, abhängig von den Auswirkungen des neuen Asylgesetzes auf die Anzahl neuer Aufnahmegesuche. Der Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich (GPV) begrüsst diesen Schritt. Er ist lang erwartet. Der GPV und die Zürcher Städte und Gemeinden warten zudem gespannt auf den Realitätstest des neuen Bundesgesetzes und dessen Auswirkungen, nachdem der Kanton die Umsetzung sorgfältig und von langer Hand vorbereitet hat. Das neu strukturierte Asylverfahren müsste eine baldige Reduktion der Aufnahmequote auf 0.5% möglich machen. Mit der Verringerung der Aufnahmequote und dem neuen Asylverfahren verändert sich die Aufgabenstellung für die Städte und Gemeinden. Neu wird nicht mehr die Unterbringung im Vordergrund stehen, sondern die Integration. Die seitens der Städte und Gemeinden in vielen Fällen aus Platzgründen geschaffenen Infrastrukturen dürften nach dem deutlichen Rückgang der Asylgesuche überdimensioniert sein. Der GPV erwartet in diesem Punkt eine frühzeitige Diskussion und Unterstützung durch den Kanton, damit ein multifunktionaler Nutzen für die überschiessenden Teile der Infrastrukturen geschaffen werden kann. Die Themen Asyl und Integration werden für die Städte und Gemeinden weiterhin herausfordernd sein. Weitere Auskünfte Datum der Neuigkeit 28. Feb. 2019
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