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21.01.2025 05:01:41
Ende November erhielten schweizweit diejenigen Gemeindepräsidien, auf deren Gemeindegebiet 5G-Antennen offenbar geplant oder gebaut sind, ein Schreiben der Activist NGO. Die Organisation gibt als Adresse «Thurgauerstrasse 117, Glattpark (Opfikon)» an.
Die Organisation behauptet im Schreiben, dass die Bewilligungsverfahren für Sendeanlagen der 5. Mobilfunkgeneration nicht korrekt abgewickelt worden seien. Eine Mittäterschaft der Gemeindepräsidien könne nicht ausgeschlossen werden, was den Verdacht auf Amtsmissbrauch bis zum versuchten Genozid in den Raum stellen würde. Der Fokus liege nun auf der Haftungsfrage. Die Gemeindepräsidien als aktuell Identifizierte der Haftungsübernahme, gestützt auf das Transparenzprinzip, werden gebeten, der Organisation alle Unterlagen, welche dem Bewilligungsprozess dienten, in Kopie zuzustellen. Auch beizulegen sei die genaue Versicherung, welche die Prämien, die gedeckte Schadenhöhe, die Fallarten sowie die Versicherungsgeber im Detail aufzeigen. Ausserdem sollten die gestellten Fragen im Detail und wahrheitsgetreu beantwortet werden, um herauszufinden, auf welcher Ebene die Misskommunikation oder sogar ein Betrug stattgefunden habe. Falls dies nicht innert 30 Tagen geschehe, würden die Gemeindepräsidien bei der Anklagebehörde eingegeben.
Empfehlung GPV: Keine Reaktion
Der GPV nahm Abklärungen bei der Stadt Opfikon, bei der Datenschutzstelle und bei der Interventionsstelle gegen Radikalisierung und Extremismus der Kantonspolizei vor und liess auch die Erkenntnisse der Schweizerischen Gemeindeverbandes zum Schreiben in seine Empfehlung einfliessen. Einige Gemeinden sandten dem GPV ihr Antwortschreiben zu.
Der Leitende Ausschuss des GPV hat an seiner Sitzung vom 13.12.2024 das Thema behandelt.
Die Stadt Opfikon kennt die Organisation. Der Kantonspolizei ist diese ebenfalls bekannt. Diese habe sich bei der «Gründung» bei der Kapo vorgestellt. Themenschwerpunkte seien die Landwirtschaft, die Energie und die Gesundheit.
Gestützt auf die Abklärungen empfiehlt der GPV, auf das Schreiben nicht zu antworten, da dies vermutlich nicht zielführend ist. Sollte sich die Organisation nochmals melden, könnte auf den Gesuchsweg gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz verwiesen werden oder gemäss folgenden Ausführungen reagiert werden: Jenen Gemeinden, die auf das Schreiben der «Activist NGO» reagieren möchten, wird empfohlen, auf die Zustellung der angeforderten Dokumente sowie auf die Beantwortung des dem Schreiben beigelegten Fragebogens zu verzichten. Einer allfälligen Antwort kann abschliessend ein Zusatz beigefügt werden, wonach die Angelegenheit aus Sicht der Gemeinde mit vorliegendem Antwortschreiben erledigt ist. Inhaltlich kann eine allfällige Antwort auf die drei folgenden Bereiche Bezug nehmen:
Sollte es zu Anklagen gegen Gemeindepräsidien kommen, ist der GPV bereit, eine koordinative Rolle einzunehmen, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen.
Wenn sich jemand durch dieses Schreiben oder allfällige künftige Entwicklungen bedroht fühlt, steht gemäss der Auskunft der Interventionsstelle gegen Radikalisierung und Extremismus unter der Telefonnummer 058 648 14 20 der Gewaltschutz der Kantonspolizei zur Verfügung.
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