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EINBLICK 4: Der GPV befürwortet die Quellensteuer
1966 steht im Kanton Zürich die Einführung der Quellensteuer auf der Traktandenliste. Damit will man ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteuern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder über keine Niederlassungsbewilligung verfügen. Die Quellensteuer soll von den Arbeitgebern direkt vom Lohn abgezogen werden. Das Gewerbe opponiert gegen die neue Steuer und schlägt ein alternatives Steuerverfahren vor. Der GPV befasst sich intensiv mit der neuen Quellensteuer und unterstützt sie nach umfassenden Diskussionen. Vom Alternativvorschlag des Gewerbes ist er nicht überzeugt, da er zu kompliziert und unergiebig sei. Mit dem Abzug durch die Arbeitgeber erhoffen sich die Gemeinden eine massgebliche Entlastung ihrer Steuerämter. (Mehr Informationen im Download unten)
Quellensteuer.pdf (pdf, 83.6 kB)
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