EINBLICK 5: Gelungener Einsatz für einen Gemeindeverträglichkeitsartikel
Ab den 1990er-Jahren beginnt der Kostendruck auf die öffentliche Hand zu wachsen. Vermehrt kommt es nun zu Auseinandersetzungen um die Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates. Der Bund delegiert immer mehr Aufgaben an die Kantone, die ihrerseits versuchen, Aufgaben an die Gemeinden abzuwälzen. Im Kanton Zürich häufen sich die Klagen seitens der Gemeinden. Sie monieren, der Kanton komme seinen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden nur unzureichend nach und delegiere zudem immer mehr Aufgaben an die Gemeinden, ohne diese Schritte sachgerecht zu begründen. 1993 erhält der GPV von den Gemeinden das Mandat, mit dem Zürcher Regierungsrat in dieser Frage das Gespräch zu suchen. Die Aussprache verläuft konstruktiv, bringt aber eine Lösung. Stattdessen spitzt sich der Konflikt noch zu: Die Zürcher Gemeinden protestieren immer vehementer über die vom Kanton praktizierte Lastenverschiebung. Der weist seinerseits die Vorwürfe ebenso deutlich zurück. So beschliesst der GPV, nach einem Weg zu suchen, um die Kantonsregierung daran zu hindern, den Gemeinden auf dem Verordnungsweg ständig neue Aufgaben und damit neue finanzielle Lasten zu überbürden. 2004 reicht der Verband zum ersten Mal in seiner Geschichte eine Volksinitiative ein. Sie trägt den Titel "Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden". Der GPV will damit erreichen, dass ein so genannter Gemeindeverträglichkeitsartikel in der Verfassung verankert wird. Führe eine Lastenverteilung zu Mehrausgaben auf kommunaler Stufe, müsse dies per Gesetz geregelt werden. Gegen dieses Gesetz könnte bei Bedarf das Referendum ergriffen werden. Der Zürcher Regierungsrat kontert die Volksinitiative mit einer Studie. Darin legte er dar, dass er den Gemeinden tatsächlich neue Aufgaben übertragen habe. Hingegen seien sie in noch grösserem Umfang von Aufgaben entlastet worden. In einer Gegenstudie widerlegt der GPV die Aussagen des Kantons. Er zeigt auf, dass zwei Drittel der Zusatzausgaben der Zürcher Kommunen Aufgaben betreffen, die vom Kanton überwälzt worden seien. Über die Volksinitiative wird nie abgestimmt. Im März 2005 zieht sie der GPV zurück. Denn auch ohne Volksabstimmung bekommen die Zürcher Gemeinden, was sie wollen: Der Gemeindeversträglichkeitsartikel wird in der neuen Kantonsverfassung verankert. Der Artikel ist ganz im Sinne des GPV und der Zürcher Gemeinden formuliert: Führt die Übertragung von Aufgaben zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden, so muss dazu ein Gesetz ausgearbeitet werden. Sind die Gemeinden mit einem solchen Gesetz nicht einverstanden, können sie sich wehren: 12 Gemeinden oder die Städte Zürich und Winterthur können das Referendum ergreifen. Dank der Arbeit des GPV wurde die Stellung der Gemeinden deutlich gestärkt. (Mehr Informationen im Download unten) Bild: 2004 reicht der GPV erstmals eine Volksinitiative ein. Bevor es zur Abstimmung kommt, wird eine Lösung gefunden.
Gemeindevertraeglichkeitsartikel.pdf (pdf, 65.8 kB)
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