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EINBLICK 4: Wer zahlt die Vergünstigungen der Krankenkassenprämien aus?

 

1995 und 1996 steht die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Debatte. Der Kanton möchte die Auszahlung der Beiträge den Gemeinden überbinden, doch die weisen das obrigkeitliche Ansinnen zurück. Der GPV setzt sich dabei, zusammen mit dem VZGV, engagiert für die Interessen seiner Mitglieder ein.

Die Auseinandersetzung endet mit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung. Die kommunalen Steuerämter werden zwar mit der Aufgabe betraut, jene Personen zu bestimmen, die von der Prämienverbilligung profitieren können. Die Auszahlung der Beträge erfolgt aber nicht in bar. Stattdessen ziehen sie die Krankenkassen direkt von den Prämienrechnungen ab. Die Scharnierstelle in diesem Prozess ist die kantonale Sozialversicherungsanstalt. (Mehr Informationen im Download unten)

Krankenkasse
 

  Praemienverbilligung.pdf (pdf, 42.4 kB)


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