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EINBLICK 3: Für eine sachgerechte Organisation der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV
In den 1990er-Jahren ist das Verhältnis zwischen dem Kanton und den Gemeinden oft angespannt. Viele Gemeinden monieren, dass der Kanton ihnen immer neue Aufgaben überbinde, ohne sie dafür angemessen zu entschädigen. Ein typisches Beispiel für diese Konflikte ist die Organisation der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen im Jahr 1996. Der Kanton schlägt vor, die Gemeinden mit der Regionalisierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu betrauen. Diese sollten dafür einen Zweckverband gründen. Sowohl der GPV als auch der Verein Zürcherischer Gemeindeschreiber und Verwaltungsbeamter (VZGV) reagieren scharf und empört auf diesen Vorschlag. Die Arbeitsvermittlung sei Sache des Kantons und solle es auch bleiben. Nach dem deutlichen Protest kommt es zu einer Aussprache. Mit einem erfolgreichen Ausgang für die Gemeinden: Die Verantwortung für die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen bleibt dort, wo sie schon bisher gewesen ist, nämlich beim Kanton. (Mehr Informationen im Download unten) Bild: Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind heute bestens eingeführt.
RAV.pdf (pdf, 50.5 kB)
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