EINBLICK 2: Gemeindegerechte Arbeitslosenhilfe
Die Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1936 führt zu einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich. 1929 zählte der Kanton Zürich 1‘414 Erwerbslose, 1933 sind es bereits 15‘753. Hinzu kommen 9‘276 Personen, die auf Kurzarbeit gesetzt sind. 1936 steigt die Zahl der Arbeitslosen im Kanton auf 20'564 oder rund 8.2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Die Not ist gross, wie der Winterthurer Stadtrat 1934 dem Bundesrat mitteilt: "Die letzte Substanz ist aufgebraucht, man muss auch beim Notwendigsten, beim Essen und bei den Kleidern, einsparen; manche hungern, weil es nicht mehr reicht, die notwendigsten Lebensmittel zu kaufen." Die Arbeitslosenversicherung ist noch sehr lückenhaft. Zwar wird sie nach 1920 ausgebaut, aber ein Versicherungszwang besteht im Kanton Zürich erst seit 1938. Und die Versicherungsleistungen sind noch recht dürftig: Wer einer Arbeitslosenversicherung angeschlossen ist, darf lediglich während 90 Tagen mit kleinen Taggeldsätzen rechnen. Danach muss er bei der Gemeinde Fürsorgehilfe beantragen, die jedoch auch nur bescheiden dotiert ist. Während der Krisenjahre werden die Hilfeleistungen Schritt für Schritt verbessert: Einzelne Gemeinden richten zusätzliche Hilfen wie Herbst- und Winterzulagen ein. 1932 übernimmt der Kanton Zürich schliesslich das vom Bund geschaffene Instrument der Krisenhilfe für ausgesteuerte Erwerbslose. Damit können zunächst ausgesteuerte Angestellte und Arbeiter aus der Metall-, Maschinen-, und Textilindustrie, ab 1935 auch Arbeiter aus dem Baugewerbe zusätzlich unterstützt werden. Wie diese zusätzliche Hilfe angewendet wird, ist jedoch den einzelnen Gemeinden überlassen. Überhaupt ist die Arbeitslosenunterstützung und -fürsorge noch sehr stark den Gemeinden überantwortet, demnach von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausgestattet. Der GPV entwickelt sich in diesen Jahren zu einer wichtigen Plattform, um die Interessen der Gemeinden zu koordinieren und den Gemeinden eine starke Stimme bei der Weiterentwicklung der Arbeitslosenunterstützung zu sichern. So plädierte er seinen Mitgliedern gegenüber dafür, die Arbeitslosenkassen grosszügig zu subventionieren, selbst wenn dazu kein Zwang bestehe. Auch sollen Arbeitslose über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus unterstützt werden. Zudem fördert der Verband den Einsatz von Notstandsarbeiten, um arbeitslosen Personen eine Beschäftigung zu bieten. Und schliesslich fordert er die übergeordneten Instanzen auf, Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit und einer grossen Zahl von Fürsorgefällen besser zu unterstützen. Die Forderungen des GPV bleiben nicht ungehört. Manche Verbesserungen des sozialen Netzwerkes werden in einer Art und Weise realisiert, wie er sie vorgeschlagen hat. (Mehr Informationen im Download unten) Bild: Während der Weltwirtschaftskrise herrscht in der ganzen Schweiz grosse Armut und soziale Not.
Arbeitslosenfuersorge.pdf (pdf, 95.2 kB)
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