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21.12.2024 19:06:20
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EINBLICK 1: Der GPV und das Steuergesetz von 1917
1917 tritt ein kantonales Steuergesetz in Kraft, das allen Zürcher Gemeinden das Recht gibt, eine kommunale Einkommenssteuer zu erheben und als neue Finanzquelle zu erschliessen. Zwischen 1891 und 1917 war diese Möglichkeit neben dem Kanton einzig den Städten Winterthur und Zürich vorbehalten. Die Gemeinden mussten sich mit der Besteuerung des Vermögens und mit einer bescheidenen Kopfsteuer begnügen. Das Steuergesetz von 1917 verbessert ihre finanzielle Lage deutlich.
Der Kampf um das Gesetz war hart. Der Regierungsrat und das Kantonsparlament konnten sich jahrelang nicht einigen. Erst die prekäre Finanzlage des Kantons und vieler Gemeinden nach dem 1. Weltkrieg sorgt für den nötigen Druck, um die Reform endlich ernsthaft anzupacken. Der GPV hat in diesen Jahren viel dazu beigetragen, dass die kommunale Einkommensteuer auf der Traktandenliste blieb und nie vollständig auf das Abstellgleis geschoben werden konnte. (Mehr Informationen im Download unten) Bild: Eine 100-Franken-Note, herausgegeben im Jahr 1908. Einkommenssteuer.pdf (pdf, 114.8 kB) |
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