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Eine Verbandsgründung zum Wohl der Zürcher Gemeinden

 

Das Gründungsjahr 1909 des GPV ist kein Zufall. In diesem Jahr stehen gleich drei für die Zürcher Gemeinden wichtige Gesetzesvorlagen zur Beratung an: Ein neues Steuergesetz, ein neues Gemeindegesetz und ein neues Baugesetz. Bei allen drei ist es wichtig, dass die Zürcher Gemeinden einheitlich und stark auftreten.

Am 9. September 1909 kommen im Hotel Usterhof in Uster 33 Zürcher Stadt- und Gemeindepräsidenten zusammen. Eingeladen worden sind sie von Johann Heinrich Bosshard, damals Präsident der Stadt Uster, und Edwin Hirzel, dem Gemeindepräsidenten von Meilen. Die Teilnehmer an diesem Treffen wollen gemeinsam den Verband der Zürcher Gemeindepräsidenten, kurz GPV, aus der Taufe heben. Das Gründungsprotokoll hält fest: "Als erstes und Hauptziel gilt das Wohl der Gemeinden. Es handelt sich also nicht bloss um Vereinsmeierei, sondern um Austausch von Erfahrungen in den verschiedenen Verwaltungsgebieten, wobei gerade für jüngere Kollegen manche willkommene Aufklärung sich ergeben wird. Persönliche Interessen der Verbandsmitglieder werden nicht verfolgt."

Von Anfang an ist klar, dass der GPV mehr sein will als ein informeller Zusammenschluss der Gemeindepräsidenten. Er versteht sich als starke Lobby für die Zürcher Gemeinden. Der Zeitpunkt für die Verbandsgründung könnte nicht besser sein. Gleich drei neue kantonale Gesetze stehen zur Beratung an, bei denen die Gemeinden ein gewichtiges Wort mitreden wollen: ein Gemeindegesetz, ein Steuergesetz und ein Baugesetz. Um alle drei Gesetze wird hart gerungen und die Resultate lassen den Einfluss des GPV deutlich erkennen: Das neue Steuergesetz (1917 verabschiedet) bringt die kommunale Einkommenssteuer und stärkt damit die finanzielle Basis der Zürcher Gemeinden erheblich. Das neue Gemeindegesetz, eingeführt 1926, stärkt in verschiedener Hinsicht die Autonomie der Zürcher Gemeinden. Die Revision des Baugesetzes hingegen findet im Kantonsrat keinen Widerhall und wird auf Eis gelegt. Erst 1975 erlässt der Kanton ein für alle Zürcher Gemeinden gültiges Planungs- und Baugesetz. Das ist im Sinne der Zürcher Gemeinden, die nicht an einer Einschränkung ihrer Baufreiheit interessiert gewesen sind. (Mehr Informationen im Download unten)


Bild: Das Hotel Usterhof in Uster, Gründungsort des GPV.

Hotel Usterhof
 

  Gruendung.pdf (pdf, 129.2 kB)


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